Kroatien ist längst kein Geheimtipp mehr für einen attraktiven Urlaub. Die Mehrzahl der Touristen wählt die Anreise mit dem eigenen Fahrzeug. Damit sind sie während des Aufenthaltes am Urlaubsort flexibel. Über die Tauernautobahn A 10, den Alternativrouten Radstädter Tauernpass und Loibl-Pass ist Kroatien bequem erreichbar. Für das Benutzen der Autobahnen fällt in Kroatien eine Mautgebühr an. Der Preis orientiert sich an den gefahrenen Kilometern; die Abwicklung erfolgt direkt an der Strecke. Weitere Kosten kommen auf den Autofahrer zu, sobald er die Brücke zur Insel Krk oder den Ucka-Tunnel in Istrien passiert. Die Mautgebühren erhöhen sich bei der Fahrt in den Süden von Dalmatien. Die Währung in Kroatien ist der Kuna, wobei der Euro als Zahlungsmittel in vielen Fällen Akzeptanz findet. Das Land gehört zwar seit 2013 zur EU, beteiligt sich jedoch nicht am Schengen-Abkommen. Aus diesem Grund finden weiterhin Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise statt.
Von Autofahrern zu beachten
Fahrzeuglenker beachten die Tempolimits des Gastlandes. Innerhalb von Ortschaften gelten 50 Kilometer/Stunde, auf Landstraßen 90 und auf Schnellstraßen 110 Stundenkilometer. Nur auf Autobahnen erlauben die Vorschriften 130 Kilometer/Stunde. Die ganztägige Pflicht mit Abblendlicht zu fahren, gilt für den Zeitraum von Ende Oktober mit Ende März. Überholt der Fahrer ein anderes Fahrzeug, ist während des Vorgangs der Blinker zu setzen. Im Urlaub fährt es sich am besten ohne Alkohol; die Promillegrenze liegt in Kroatien bei 0,5 Promille. Das Anlegen des Sicherheitsgurtes beim Autofahren ist Pflicht. Während der Fahrt darf der Fahrer ausschließlich über die Freisprechanlage telefonieren.
Vor Urlaubsantritt überprüft die vom Fahrzeughalter beauftragte Werkstatt die Verkehrssicherheit des Autos. Ihr Augenmerk liegt hauptsächlich auf die Zuverlässigkeit von Bremsen, Beleuchtung und Lenkung. Zu den sicherheitsrelevanten Teilen gehören in jedem Fall die Reifen. Gute Reifen sollten Pflicht sein, egal ob der Fahrer weite oder kurzen Strecken zurücklegt. Er überprüft das Profil und ersetzt sie im Zweifelsfall.
Weitere Vorschriften für Autofahrer
Mitzuführen ist im Fahrzeug ein kompletter Satz Glühlampen sowie die Warnweste EN 471. Es besteht bei Unfällen mit Bagatellschäden eine Mitteilungspflicht gegenüber der Polizei. Für Touristen dient es der Sicherheit, bei jedem Unfall die Polizei hinzuziehen. Neben dem Fahrzeugschein führt der Tourist seinen gültigen Führerschein sowie die grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug mit. Ist das Auto auf einen anderen Namen angemeldet, benötigt der Fahrer eine Vollmacht des Halters.